Köln (ots) -
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke darstellen und daher eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen.
Hintergrund des Gerichtsentscheids
Dem Verfahren lag die Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das Photovoltaikanlagen als Komplettleistung "aus einer Hand" anbot, ohne in die Handwerksrolle für das Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das Gericht stellte klar, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzurechnen sind. "Mit dieser Entscheidung bestätigt das OLG Koblenz die besondere fachliche Verantwortung und Kompetenz des Dachdeckerhandwerks bei der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit darstellt, sondern die erforderliche Qualifikation und Zulassung voraussetzt", zeigt sich Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, sehr erfreut über dieses unmissverständliche Urteil.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Branche. Es stärkt die Position qualifizierter Handwerksbetriebe, fördert den fairen Wettbewerb und unterstreicht die Bedeutung von Fachkunde, Sicherheit und Verbraucherschutz bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Zudem liefert die Entscheidung eine wichtige Orientierung für Handwerkskammern, Innungen und Betriebe bei der Beurteilung der handwerksrechtlichen Einordnung von PV-Arbeiten.
Marx führt aus: "Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, handelt es sich um eine wegweisende obergerichtliche Entscheidung, die die Auffassung des Dachdeckerhandwerks zur handwerksrechtlichen Einordnung von Photovoltaikarbeiten in wesentlichen Punkten bestätigt. Dank unserer engen Kooperation mit dem Elektrohandwerk sichern wir die fachgerechte Umsetzung der PV-Strategie auf Deutschlands Dächern und unterstützen den PV-Hochlauf."
Pressekontakt:
DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband
Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
Fritz-Reuter-Str. 1 // 50968 Köln
Tel. 0221-398038-0
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de // www.dachdeckerdeinberuf.de
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Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/115513/6302096
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke darstellen und daher eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen.
Hintergrund des Gerichtsentscheids
Dem Verfahren lag die Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das Photovoltaikanlagen als Komplettleistung "aus einer Hand" anbot, ohne in die Handwerksrolle für das Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das Gericht stellte klar, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzurechnen sind. "Mit dieser Entscheidung bestätigt das OLG Koblenz die besondere fachliche Verantwortung und Kompetenz des Dachdeckerhandwerks bei der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit darstellt, sondern die erforderliche Qualifikation und Zulassung voraussetzt", zeigt sich Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, sehr erfreut über dieses unmissverständliche Urteil.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Branche. Es stärkt die Position qualifizierter Handwerksbetriebe, fördert den fairen Wettbewerb und unterstreicht die Bedeutung von Fachkunde, Sicherheit und Verbraucherschutz bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Zudem liefert die Entscheidung eine wichtige Orientierung für Handwerkskammern, Innungen und Betriebe bei der Beurteilung der handwerksrechtlichen Einordnung von PV-Arbeiten.
Marx führt aus: "Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, handelt es sich um eine wegweisende obergerichtliche Entscheidung, die die Auffassung des Dachdeckerhandwerks zur handwerksrechtlichen Einordnung von Photovoltaikarbeiten in wesentlichen Punkten bestätigt. Dank unserer engen Kooperation mit dem Elektrohandwerk sichern wir die fachgerechte Umsetzung der PV-Strategie auf Deutschlands Dächern und unterstützen den PV-Hochlauf."
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