Nach einem Unfall geht das Auto in die Werkstatt, wird repariert und der Versicherer zahlt. Später stellt dieser fest, dass die Reparatur zu teuer war, und fordert Geld zurück. Ein Gericht stellt klar: Das Werkstattrisiko schützt Geschädigte - für Werkstätten ist es kein Freifahrtschein. Das sogenannte Werkstattrisiko schützt Geschädigte bei der Regulierung von Unfallschäden gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Für Werkstätten selbst gilt dieser Schutz jedoch nicht. Sie können im Nachhinein regresspflichtig ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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