Berlin (ots) -
Mit der heutigen Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Deutschen Bundestag bringt die Bundesregierung mehr Tempo in die Sanierung unserer Infrastruktur. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßt die vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen für Bundesfernstraßen ausdrücklich:
"Eingestürzte Brücken, gesperrte Rheinquerungen, ganze Regionen im Stau: Deutschland hat zuletzt mehrfach erlebt, was passiert, wenn marode Bauwerke zu spät saniert werden. Genau hier setzt das Gesetz an. Es macht Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter und rechtssicherer - vor allem durch das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten.
Wie dringend dieser Vorrang ist, zeigen die jüngsten Schadensfälle. In Dresden stürzte im September 2024 die Carolabrücke in die Elbe - nur Minuten, nachdem die letzte Straßenbahn das Bauwerk passiert hatte. In Bonn wurde die Nordbrücke der A565 im Juni 2026 ohne Vorwarnung voll gesperrt; täglich 100.000 Fahrzeuge stehen seitdem vor einer Lücke, die erst Ende 2028 wieder geschlossen ist. Der ADAC rechnet allein für Bonn mit 50 Millionen Umweg-Kilometern pro Jahr. Solche Sperrungen treffen ganze Regionen und ihre Wirtschaft mit voller Wucht. Das darf nicht zur Normalität werden. Genau deshalb brauchen wir den Vorrang für Infrastruktur."
Positiv bewertet Pakleppa auch die gestärkte Zuständigkeit der Straßenbaubehörden für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen. Künftig sollen allein die Straßenbaubehörden verantwortlich sein; zusätzlicher Genehmigungen bedarf es dann grundsätzlich nicht mehr. Jeder Monat im Verfahren sei ein Monat, in dem ein Bauwerk weiter altere. Dieses Risiko werde nun reduziert.
"Zwar gibt es noch Luft nach oben. Die beabsichtigten Änderungen werden jedoch einen enormen Fortschritt darstellen. Verkehrsprojekte wie der Ersatzneubau der Carolabrücke in Dresden und weitere dringende Maßnahmen können schneller angegangen und damit Brückensperrungen wie in Bonn künftig vermieden werden. Hier hat die Bundesregierung ihre Versprechen umgesetzt und geliefert. Nun ist der Bundesrat am Zug und wir appellieren an die Länder, dem Gesetz zuzustimmen", so Pakleppa abschließend.
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/33001/6302784
Mit der heutigen Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Deutschen Bundestag bringt die Bundesregierung mehr Tempo in die Sanierung unserer Infrastruktur. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßt die vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen für Bundesfernstraßen ausdrücklich:
"Eingestürzte Brücken, gesperrte Rheinquerungen, ganze Regionen im Stau: Deutschland hat zuletzt mehrfach erlebt, was passiert, wenn marode Bauwerke zu spät saniert werden. Genau hier setzt das Gesetz an. Es macht Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter und rechtssicherer - vor allem durch das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten.
Wie dringend dieser Vorrang ist, zeigen die jüngsten Schadensfälle. In Dresden stürzte im September 2024 die Carolabrücke in die Elbe - nur Minuten, nachdem die letzte Straßenbahn das Bauwerk passiert hatte. In Bonn wurde die Nordbrücke der A565 im Juni 2026 ohne Vorwarnung voll gesperrt; täglich 100.000 Fahrzeuge stehen seitdem vor einer Lücke, die erst Ende 2028 wieder geschlossen ist. Der ADAC rechnet allein für Bonn mit 50 Millionen Umweg-Kilometern pro Jahr. Solche Sperrungen treffen ganze Regionen und ihre Wirtschaft mit voller Wucht. Das darf nicht zur Normalität werden. Genau deshalb brauchen wir den Vorrang für Infrastruktur."
Positiv bewertet Pakleppa auch die gestärkte Zuständigkeit der Straßenbaubehörden für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen. Künftig sollen allein die Straßenbaubehörden verantwortlich sein; zusätzlicher Genehmigungen bedarf es dann grundsätzlich nicht mehr. Jeder Monat im Verfahren sei ein Monat, in dem ein Bauwerk weiter altere. Dieses Risiko werde nun reduziert.
"Zwar gibt es noch Luft nach oben. Die beabsichtigten Änderungen werden jedoch einen enormen Fortschritt darstellen. Verkehrsprojekte wie der Ersatzneubau der Carolabrücke in Dresden und weitere dringende Maßnahmen können schneller angegangen und damit Brückensperrungen wie in Bonn künftig vermieden werden. Hier hat die Bundesregierung ihre Versprechen umgesetzt und geliefert. Nun ist der Bundesrat am Zug und wir appellieren an die Länder, dem Gesetz zuzustimmen", so Pakleppa abschließend.
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