Das LG München I (Az. 6 S 5046/25) hat erstmals einen Auskunftsanspruch eines Anleihegläubigers gegen den gemeinsamen Vertreter über die Daten seiner Mitgläubiger bejaht - eine Entscheidung, die die Handlungsfähigkeit der Gläubigerseite stärken kann, deren Begründung aber Fragen aufwirft. Law Corner von Dr. Tobias Moser (li.), Partner, und Dr. Fabian Wirths, Senior Associate, DMR Rechtsanwälte Moser ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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