Berlin (ots) -
Ein Foto der Berliner Feuerwehr mit einer Kollegin, die ein Kopftuch trägt, hat eine Debatte ausgelöst. Diese muss geführt werden dürfen, ohne dass reflexartig der Vorwurf der Diskriminierung erhoben wird. Das Neutralitätsgebot richtet sich nicht gegen eine Religion, sondern umfasst sämtliche religiösen und politischen Symbole gleichermaßen.
"Wir als dfeug Berlin-Brandenburg sehen gute Gründe für ein Neutralitätsgebot beim Tragen hoheitlicher Abzeichen, im Einsatzdienst und im Publikumsverkehr. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Beschäftigten oder Zweifel an fachlichen Eignungen. Es geht darum, wie staatliches Handeln wahrgenommen wird", erklärt Manuel Barth, Vorsitzender der dfeug Berlin-Brandenburg.
Ob diese Überlegungen auf den Tätigkeitsbereich der betroffenen Kollegin zutreffen, darf bezweifelt werden. Diese Frage ist in der öffentlichen Debatte bislang kaum gestellt worden.
Eine Behörde muss Personalentscheidungen nüchtern, rechtlich fundiert und frei von ideologischen Zuschreibungen treffen können und zu diesen Entscheidungen stehen. Umso unverständlicher ist die Reaktion der Feuerwehr.
"Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf." Quelle: BZ vom 29.06.2026 Diskussion in Berlin: Darf eine Feuerwehrfrau Kopftuch tragen? (https://www.bz-berlin.de/polizei/feuerwehrfrau-traegt-kopftuch-zur-uniform)
"Die Kollegin hat sich mit Kopftuch beworben, im Auswahlverfahren überzeugt und versieht Dienst wie jede andere Kollegin auch. Wer sich als moderner und weltoffener Arbeitgeber präsentiert, muss auch den Mut haben, sich hinter die eigene Einstellungsentscheidung zu stellen. Aktuell fühlt es sich an, als würde man vor den Bus geworfen", so Barth.
"Unwahrscheinlich ist, dass es in der Absicht der Kollegin lag, Gegenstand einer öffentlichen Debatte zu werden. Über das Neutralitätsgebot entscheidet der Gesetzgeber, nicht die Schlagzeile des Tages. Grundsatzfragen dürfen nicht auf dem Rücken einzelner Beschäftigter ausgetragen werden", betont Barth abschließend.
Pressekontakt:
Manuel Barth
01732035201
m.barth@dfeug.de
Original-Content von: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173214/6306229
Ein Foto der Berliner Feuerwehr mit einer Kollegin, die ein Kopftuch trägt, hat eine Debatte ausgelöst. Diese muss geführt werden dürfen, ohne dass reflexartig der Vorwurf der Diskriminierung erhoben wird. Das Neutralitätsgebot richtet sich nicht gegen eine Religion, sondern umfasst sämtliche religiösen und politischen Symbole gleichermaßen.
"Wir als dfeug Berlin-Brandenburg sehen gute Gründe für ein Neutralitätsgebot beim Tragen hoheitlicher Abzeichen, im Einsatzdienst und im Publikumsverkehr. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Beschäftigten oder Zweifel an fachlichen Eignungen. Es geht darum, wie staatliches Handeln wahrgenommen wird", erklärt Manuel Barth, Vorsitzender der dfeug Berlin-Brandenburg.
Ob diese Überlegungen auf den Tätigkeitsbereich der betroffenen Kollegin zutreffen, darf bezweifelt werden. Diese Frage ist in der öffentlichen Debatte bislang kaum gestellt worden.
Eine Behörde muss Personalentscheidungen nüchtern, rechtlich fundiert und frei von ideologischen Zuschreibungen treffen können und zu diesen Entscheidungen stehen. Umso unverständlicher ist die Reaktion der Feuerwehr.
"Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf." Quelle: BZ vom 29.06.2026 Diskussion in Berlin: Darf eine Feuerwehrfrau Kopftuch tragen? (https://www.bz-berlin.de/polizei/feuerwehrfrau-traegt-kopftuch-zur-uniform)
"Die Kollegin hat sich mit Kopftuch beworben, im Auswahlverfahren überzeugt und versieht Dienst wie jede andere Kollegin auch. Wer sich als moderner und weltoffener Arbeitgeber präsentiert, muss auch den Mut haben, sich hinter die eigene Einstellungsentscheidung zu stellen. Aktuell fühlt es sich an, als würde man vor den Bus geworfen", so Barth.
"Unwahrscheinlich ist, dass es in der Absicht der Kollegin lag, Gegenstand einer öffentlichen Debatte zu werden. Über das Neutralitätsgebot entscheidet der Gesetzgeber, nicht die Schlagzeile des Tages. Grundsatzfragen dürfen nicht auf dem Rücken einzelner Beschäftigter ausgetragen werden", betont Barth abschließend.
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Manuel Barth
01732035201
m.barth@dfeug.de
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