Schwerin (ots) -
Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf von SPD, LINKEN und GRÜNEN zur Änderung der Landesverfassung und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes beraten. Hintergrund des Vorhabens war insbesondere eine Neuregelung des Verfahrens zur Wahl der Richter des Landesverfassungsgerichts: Für deren Wahl hatte künftig die Koalitionsmehrheit reichen sollen. Der Gesetzentwurf fand erwartungsgemäß nicht die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. Hierzu erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:
"Eine Landesverfassung ist kein gewöhnliches Gesetz, sondern die staatliche Grundordnung unseres Landes, und deshalb darf sie nicht aus bloßer Vorsorge oder wegen tagespolitischer Szenarien geändert werden. Wer eine Verfassungsänderung fordert, muss nachweisen, dass die bisherigen Regelungen nicht mehr funktionieren - genau diesen Nachweis sind SPD, LINKE und GRÜNE schuldig geblieben. Das Landesverfassungsgericht arbeitet seit mehr als drei Jahrzehnten auf Grundlage der bestehenden Verfassung zuverlässig und die Präsidentin des Gerichts hat selbst bestätigt, dass seine Arbeitsfähigkeit jederzeit gewährleistet war.
Gleichzeitig widerspricht sich die Koalition mit ihrem eigenen Gesetzentwurf: Wer ständig vor einer absoluten Mehrheit der AfD warnt, muss sich fragen lassen, warum er ein Ersatzwahlverfahren schaffen will, das bei genau einer solchen Mehrheit erst recht ausgenutzt werden könnte. Entweder glaubt die Koalition ihren eigenen Warnungen nicht, oder ihr Gesetzentwurf ist politisch kurzsichtig. Auch die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass der Entwurf erhebliche Schwächen aufweist und zentrale Fragen ungeklärt geblieben sind. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf noch während des laufenden Verfahrens nachbessern musste, zeigt, wie unausgereift dieses Vorhaben war. Gerade im Verfassungsrecht verbietet sich ein Arbeiten mit heißer Nadel. Verfassungsänderungen brauchen einen klar belegbaren Bedarf und größtmögliche parteiübergreifende Zurückhaltung. Beides war bei diesem Gesetzentwurf nicht gegeben."
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Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf von SPD, LINKEN und GRÜNEN zur Änderung der Landesverfassung und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes beraten. Hintergrund des Vorhabens war insbesondere eine Neuregelung des Verfahrens zur Wahl der Richter des Landesverfassungsgerichts: Für deren Wahl hatte künftig die Koalitionsmehrheit reichen sollen. Der Gesetzentwurf fand erwartungsgemäß nicht die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. Hierzu erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:
"Eine Landesverfassung ist kein gewöhnliches Gesetz, sondern die staatliche Grundordnung unseres Landes, und deshalb darf sie nicht aus bloßer Vorsorge oder wegen tagespolitischer Szenarien geändert werden. Wer eine Verfassungsänderung fordert, muss nachweisen, dass die bisherigen Regelungen nicht mehr funktionieren - genau diesen Nachweis sind SPD, LINKE und GRÜNE schuldig geblieben. Das Landesverfassungsgericht arbeitet seit mehr als drei Jahrzehnten auf Grundlage der bestehenden Verfassung zuverlässig und die Präsidentin des Gerichts hat selbst bestätigt, dass seine Arbeitsfähigkeit jederzeit gewährleistet war.
Gleichzeitig widerspricht sich die Koalition mit ihrem eigenen Gesetzentwurf: Wer ständig vor einer absoluten Mehrheit der AfD warnt, muss sich fragen lassen, warum er ein Ersatzwahlverfahren schaffen will, das bei genau einer solchen Mehrheit erst recht ausgenutzt werden könnte. Entweder glaubt die Koalition ihren eigenen Warnungen nicht, oder ihr Gesetzentwurf ist politisch kurzsichtig. Auch die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass der Entwurf erhebliche Schwächen aufweist und zentrale Fragen ungeklärt geblieben sind. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf noch während des laufenden Verfahrens nachbessern musste, zeigt, wie unausgereift dieses Vorhaben war. Gerade im Verfassungsrecht verbietet sich ein Arbeiten mit heißer Nadel. Verfassungsänderungen brauchen einen klar belegbaren Bedarf und größtmögliche parteiübergreifende Zurückhaltung. Beides war bei diesem Gesetzentwurf nicht gegeben."
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