Ein Betrugsfall über einen Online-Marktplatz beschäftigte das AG Bernau: Eine Käuferin gibt in einem Chat IBAN und Kreditkartendaten preis und bestätigt eine Zahlung. Doch fällt ein solcher Fall unter den Phishing-Schutz der Hausratversicherung? Das Gericht verneint. Der Schutz vor Phishing gehört nicht in jeder Hausratversicherung zum Standard, kann jedoch häufig über Zusatzbausteine wie Cyber- oder Internetschutz eingeschlossen werden. Er greift bei Vermögensschäden, wenn Kriminelle ihre Opfer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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