LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das EU-weite Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge auch für kostenlos zugängliche Websites. Es sei unerheblich, ob die Verbreitung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolge, hieß es aus Luxemburg.
Hintergrund ist ein Strafverfahren in Deutschland gegen drei Menschen. Ihnen wird vorgeworfen, wiederholt Videos des Senders RT - Russia Today Germany auf der eigenen Internetseite veröffentlicht zu haben. Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erließ die EU 2022 gegenüber "Betreibern" das Verbot, solche Inhalte zu verbreiten.
Deutsches Gericht hatte Zweifel wegen Spendenmodell
Das mit dem Fall befasste Gericht in Deutschland hatte Zweifel, ob die Angeklagten von der Sanktionsregelung erfasst sind, weil die Webseite sich nur durch Spenden finanziert. Es wandte sich mit der Frage an das höchste europäische Gericht. Dieses urteilte nun: Das Verbot besteht unabhängig davon, ob mit der Verbreitung Gewinne erzielt werden. Der Begriff "Betreiber" erfasse alle Personen, die direkt oder indirekt für die Bereitstellung der verbotenen Inhalte verantwortlich seien. Die Einstufung hänge auch nicht vom Umfang oder von der Dauer der Verbreitung ab.
Nur diese Auslegung erlaube es, "die Verbreitung der Propaganda der Russischen Föderation zu verhindern und so die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU zu schützen", teilte der Gerichtshof mit.
Im konkreten Fall muss noch das deutsche Gericht entscheiden und dabei die Auslegung des EuGH beachten./vni/DP/jha
