Berlin (ots) -
Das umfangreiche Änderungspaket zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Über 60 Änderungen zeugen davon, wie sehr um dieses Gesetz gerungen wird und wie schwierig die Suche nach Kompromissen ist. Man muss der Koalition zugutehalten, dass die Änderungen die inzwischen noch gewachsenen finanziellen Herausforderungen und einige wichtige Kritikpunkte am GKV-Sparpaket berücksichtigen.
Eine Unwucht zulasten der Beitragszahlenden bleibt weiter bestehen. Aber immerhin hat man die beabsichtigten Belastungen bei den Zuzahlungen und bei der Familienversicherung etwas abgemildert.
Auch zeigt die berechtigte Kritik an der Kürzung des Bundeszuschusses offenbar Wirkung. Es bleibt bei einer Kürzung des Bundeszuschusses, aber diese soll nun geringer ausfallen. Zudem fließen mehr Bundesmittel in die Refinanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden. Wir begrüßen es, dass man hier sinnvollerweise finanzielle Spielräume für die GKV nutzen will, die sich aus der erhöhten Tabak- und Alkoholsteuer und der Einführung einer Softdrinksteuer ergeben.
Positiv ist auch die Rückbesinnung auf eine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit aus dem Krankenhaus-Bereich. Die sogenannte Fallzusammenführung soll jetzt den Empfehlungen der Kommission entsprechend ausgeweitet werden. Das kommt Qualität und Wirtschaftlichkeit in der stationären Versorgung zugute. Auch die Änderungen im Pharmabereich halten wir für nachvollziehbar. Die Fixierung des erhöhten Herstellerrabatts auf 15,5 Prozent bringt mehr Planungssicherheit, das Preismoratorium für Impfstoffe zusätzliche Einsparungen.
Unterm Strich ist es gut, dass sich im parlamentarischen Verfahren noch einmal etwas bewegt hat. Ob die Änderungen auf den letzten Metern aber ausreichen werden, um die Beiträge in den kommenden beiden Jahren stabil zu halten, bleibt ungewiss. Diesem Spargesetz müssen deshalb tiefgreifende Strukturreformen folgen, die zu mehr Effizienz und einer besseren Patientensteuerung führen."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6308891
Das umfangreiche Änderungspaket zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Über 60 Änderungen zeugen davon, wie sehr um dieses Gesetz gerungen wird und wie schwierig die Suche nach Kompromissen ist. Man muss der Koalition zugutehalten, dass die Änderungen die inzwischen noch gewachsenen finanziellen Herausforderungen und einige wichtige Kritikpunkte am GKV-Sparpaket berücksichtigen.
Eine Unwucht zulasten der Beitragszahlenden bleibt weiter bestehen. Aber immerhin hat man die beabsichtigten Belastungen bei den Zuzahlungen und bei der Familienversicherung etwas abgemildert.
Auch zeigt die berechtigte Kritik an der Kürzung des Bundeszuschusses offenbar Wirkung. Es bleibt bei einer Kürzung des Bundeszuschusses, aber diese soll nun geringer ausfallen. Zudem fließen mehr Bundesmittel in die Refinanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden. Wir begrüßen es, dass man hier sinnvollerweise finanzielle Spielräume für die GKV nutzen will, die sich aus der erhöhten Tabak- und Alkoholsteuer und der Einführung einer Softdrinksteuer ergeben.
Positiv ist auch die Rückbesinnung auf eine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit aus dem Krankenhaus-Bereich. Die sogenannte Fallzusammenführung soll jetzt den Empfehlungen der Kommission entsprechend ausgeweitet werden. Das kommt Qualität und Wirtschaftlichkeit in der stationären Versorgung zugute. Auch die Änderungen im Pharmabereich halten wir für nachvollziehbar. Die Fixierung des erhöhten Herstellerrabatts auf 15,5 Prozent bringt mehr Planungssicherheit, das Preismoratorium für Impfstoffe zusätzliche Einsparungen.
Unterm Strich ist es gut, dass sich im parlamentarischen Verfahren noch einmal etwas bewegt hat. Ob die Änderungen auf den letzten Metern aber ausreichen werden, um die Beiträge in den kommenden beiden Jahren stabil zu halten, bleibt ungewiss. Diesem Spargesetz müssen deshalb tiefgreifende Strukturreformen folgen, die zu mehr Effizienz und einer besseren Patientensteuerung führen."
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