Die Europäische Union will erreichen, dass Produkte länger genutzt und seltener wegen kleiner Defekte entsorgt werden. Das neue Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller deshalb, bestimmte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparierbar zu halten. Doch einige Fragen bleiben für Kund:innen offen. Das kaputte Smartphone, die defekte Waschmaschine oder das E-Bike, das einen neuen Akku benötigt: In der Vergangenheit führten solche Schäden oftmals ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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