EQS-News: Kontron AG
/ Schlagwort(e): Stellungnahme
Linz, 8. Juli 2026 - Der Vorstand und der im Auftrag des Aufsichtsrats handelnde Übernahmeausschuss haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum Pflichtangebot der Ennoconn Corporation an die Aktionäre der Kontron AG veröffentlicht. Nach sorgfältiger Prüfung der am 29. Juni 2026 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der Kontron AG, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen. Für eine Annahme des Pflichtangebots könnte sprechen, dass der Vollzug des Pflichtangebots voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes der Kontron-Aktien führen wird. Zudem könnte Ennoconn Corporation nach Vollzug des Angebots über eine höhere Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der Kontron AG verfügen und bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen leichter als bisher beschließen. Darüber hinaus können individuelle Gründe und steuerliche Erwägungen für eine Annahme des Angebots sprechen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Kontron AG gleichwohl, das Angebot nicht anzunehmen, sofern nicht besondere Umstände dafürsprechen. Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass der Angebotspreis nach ihrer Auffassung den finanziellen Wert und die strategischen Perspektiven der Kontron AG nicht angemessen widerspiegelt:
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der Kontron AG ungeachtet dieser Empfehlung unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse sowie seiner persönlichen Einschätzung der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes der Kontron AG und des Börsenkurses der Kontron-Aktie eigenverantwortlich entscheiden muss, ob und gegebenenfalls für wie viele Kontron-Aktien er das Angebot annimmt. Die Annahmefrist begann mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 29. Juni 2026 und läuft bis 27. Juli 2026. Aktionäre der Kontron AG, die das Angebot annehmen möchten, können dies über ihre jeweilige depotführende Bank nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage beschriebenen Bestimmungen und Bedingungen tun. Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt der in der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Dazu zählen insbesondere fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie investitionskontrollrechtliche Freigaben in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Österreich und Taiwan. Aktionäre sollten daher berücksichtigen, dass sich die Abwicklung des Angebots zeitlich erheblich verzögern oder das Angebot unter bestimmten Umständen nicht vollzogen werden kann. Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG ist kostenfrei bei der Kontron AG erhältlich und wird auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter https://www.kontron.com/de/konzern/investoren/pflichtangebot veröffentlicht. Maßgeblich ist ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar. Linz, 8. Juli 2026 Der Vorstand 08.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Kontron AG |
| Industriezeile 35 | |
| 4020 Linz | |
| Österreich | |
| Telefon: | +43 (732) 7664 - 0 |
| E-Mail: | ir@kontron.com |
| Internet: | https://www.kontron.com |
| ISIN: | AT0000A0E9W5 |
| WKN: | A0X9EJ |
| Indizes: | SDAX, TecDAX |
| Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX; BX, Wiener Börse (Vienna MTF) |
| EQS News ID: | 2362846 |
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2362846 08.07.2026 CET/CEST



