Wer eine Einmalzahlung im Rahmen eines Vergleichs erhält, möchte den daraus resultierenden steuerlichen Ertrag mitunter auf mehrere Jahre verteilen. Doch das gelingt nicht immer. Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Auszahlung eines sogenannten Bergschadensverzichts nicht zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens berechtigt - mit erheblichen steuerlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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