Solingen/Berlin (ots) -
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (dfeug) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BT-Drucksache 21/6130) scharf. Was als Beitrag zur Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung vermarktet wird, ist aus Sicht der dfeug ein direkter Angriff auf die Beschäftigten im Rettungsdienst und eine ernsthafte Gefahr für die Notfallversorgung in Deutschland.
Was das Gesetz konkret bedeutet
Der neu gefasste § 133 SGB V stellt Rettungsdienst und Krankentransport erstmals seit Jahren wieder vollständig unter den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Vergütungssteigerungen werden auf die Grundlohnrate gedeckelt - in den Jahren 2027 bis 2029 sogar um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt. Die bislang übliche vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen entfällt. Der Gesetzentwurf selbst beziffert die Minderausgaben im Krankentransport auf rund 0,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, ansteigend auf rund 1,6 Milliarden Euro bis 2030.
Die Rechnung ist einfach: Was nicht refinanziert wird, muss eingespart werden - und gespart wird am Ende bei Personal, Fahrzeugen und der Versorgung der Bevölkerung.
"Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Sie leisten Schichtdienst, Überstunden und Einsätze unter extremen körperlichen und psychischen Belastungen. Statt diese Leistung anzuerkennen, plant die Bundesregierung ein Gesetz, das die Finanzierung ihrer Arbeit beschneidet. Das ist ein fatales Signal an alle Einsatzkräfte in Deutschland," meint Siegfried Maier, Bundesvorsitzender der dfeug
Erpressung am Verhandlungstisch ist absehbar
Die dfeug rechnet damit, dass Arbeitgeber im Rettungsdienst die fehlende Refinanzierung in künftigen Tarifverhandlungen offensiv als Druckmittel einsetzen werden. Der Gesetzgeber liefert ihnen dafür ein fertiges Drehbuch:
- Nullrunden und Reallohnverluste: Abschlüsse sollen auf Höhe der gedeckelten Grundlohnrate begrenzt werden, mit dem Hinweis, die Krankenkassen zahlten nicht mehr.
- Drohung mit Ausgliederung und Fremdvergabe: Der Entwurf schreibt "möglichst preisgünstige Versorgung" vor und macht vereinbarte Preise zu Höchstpreisen. Tarifgebundene Strukturen werden so gegen tarifflüchtige Billiganbieter ausgespielt.
- Personalabbau und Ausdünnung der Vorhaltung: Wachen zusammenlegen, Fahrzeuge reduzieren, Bereitschaftszeiten kürzen - mit dem Argument nicht auskömmlicher Vorhaltekosten.
- Angriff auf die Aufwertung des Berufsbilds: Die überfällige höhere Eingruppierung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter liegt genau oberhalb der Grundlohnrate und gerät als Erstes unter den Rotstift.
Damit greift das Gesetz mittelbar in die durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Tarifautonomie ein. Formal bleibt das Verhandlungs- und Streikrecht unangetastet - wer aber die Refinanzierung von Tarifergebnissen gesetzlich kappt, entwertet das Verhandlungsergebnis und macht ein Bundesgesetz zum Druckmittel gegen die Beschäftigten. Der Staat spart, das Konfliktrisiko tragen Belegschaft und Träger vor Ort.
Fachkräftemangel wird bewusst verschärft
Bereits heute bleiben Rettungswagen mangels Personals außer Dienst, Einsatzkräfte verlassen den Beruf wegen hoher Belastung und unzureichender Rahmenbedingungen. Die geplanten Regelungen werden diesen Trend weiter beschleunigen. Wer Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert, verschärft den Fachkräftemangel bewusst und gefährdet damit die Sicherheit der Bevölkerung.
Eine leistungsfähige Notfallrettung ist kein Kostenfaktor, sondern Kernbestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Inneren Sicherheit. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Großschadenslagen, Naturkatastrophen und einer veränderten Sicherheitslage muss Deutschland seinen Rettungsdienst stärken und nicht finanziell aushungern.
Die dfeug fordert
- vollständige Refinanzierung aller tariflichen Personalkosten, auch oberhalb der Grundlohnrate,
- Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V und Abschaffung der Grundlohnraten-Deckelung,
- Streichung der Höchstpreis-Klausel und der Vorgabe der "preisgünstigsten Versorgung", die einen Unterbietungswettbewerb auslösen,
- verlässliche Finanzierung von Vorhaltung, modernen Fahrzeugen, Ausrüstung und Medizinprodukten und
- Investitionen in attraktive Arbeitsbedingungen und nachhaltige Fachkräftegewinnung statt weiterer Sparprogramme.
Die dfeug fordert Bundestag und Bundesrat auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Beschäftigte im Rettungsdienst sind keine Stellschraube zur Haushaltskonsolidierung. Einsparungen dürfen niemals zulasten der Einsatzkräfte, der Patientensicherheit und der öffentlichen Sicherheit gehen. Ein ausführliches Positionspapier und ein konkreter Änderungsantrag zu § 133 SGB V liegen vor.
Über die dfeug
Die Deutsche Feuerwehr Gewerkschaft (dfeug) ist die Interessenvertretung der Einsatzkräfte bei Feuerwehren, im Rettungsdienst und in Leitstellen Deutschlands. Sie setzt sich seit 15 Jahren u.a. für faire Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ihrer Mitglieder ein.
Pressekontakt:
Marie Nitschmann
presse@dfeug.de
Original-Content von: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173214/6311444
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (dfeug) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BT-Drucksache 21/6130) scharf. Was als Beitrag zur Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung vermarktet wird, ist aus Sicht der dfeug ein direkter Angriff auf die Beschäftigten im Rettungsdienst und eine ernsthafte Gefahr für die Notfallversorgung in Deutschland.
Was das Gesetz konkret bedeutet
Der neu gefasste § 133 SGB V stellt Rettungsdienst und Krankentransport erstmals seit Jahren wieder vollständig unter den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Vergütungssteigerungen werden auf die Grundlohnrate gedeckelt - in den Jahren 2027 bis 2029 sogar um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt. Die bislang übliche vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen entfällt. Der Gesetzentwurf selbst beziffert die Minderausgaben im Krankentransport auf rund 0,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, ansteigend auf rund 1,6 Milliarden Euro bis 2030.
Die Rechnung ist einfach: Was nicht refinanziert wird, muss eingespart werden - und gespart wird am Ende bei Personal, Fahrzeugen und der Versorgung der Bevölkerung.
"Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Sie leisten Schichtdienst, Überstunden und Einsätze unter extremen körperlichen und psychischen Belastungen. Statt diese Leistung anzuerkennen, plant die Bundesregierung ein Gesetz, das die Finanzierung ihrer Arbeit beschneidet. Das ist ein fatales Signal an alle Einsatzkräfte in Deutschland," meint Siegfried Maier, Bundesvorsitzender der dfeug
Erpressung am Verhandlungstisch ist absehbar
Die dfeug rechnet damit, dass Arbeitgeber im Rettungsdienst die fehlende Refinanzierung in künftigen Tarifverhandlungen offensiv als Druckmittel einsetzen werden. Der Gesetzgeber liefert ihnen dafür ein fertiges Drehbuch:
- Nullrunden und Reallohnverluste: Abschlüsse sollen auf Höhe der gedeckelten Grundlohnrate begrenzt werden, mit dem Hinweis, die Krankenkassen zahlten nicht mehr.
- Drohung mit Ausgliederung und Fremdvergabe: Der Entwurf schreibt "möglichst preisgünstige Versorgung" vor und macht vereinbarte Preise zu Höchstpreisen. Tarifgebundene Strukturen werden so gegen tarifflüchtige Billiganbieter ausgespielt.
- Personalabbau und Ausdünnung der Vorhaltung: Wachen zusammenlegen, Fahrzeuge reduzieren, Bereitschaftszeiten kürzen - mit dem Argument nicht auskömmlicher Vorhaltekosten.
- Angriff auf die Aufwertung des Berufsbilds: Die überfällige höhere Eingruppierung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter liegt genau oberhalb der Grundlohnrate und gerät als Erstes unter den Rotstift.
Damit greift das Gesetz mittelbar in die durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Tarifautonomie ein. Formal bleibt das Verhandlungs- und Streikrecht unangetastet - wer aber die Refinanzierung von Tarifergebnissen gesetzlich kappt, entwertet das Verhandlungsergebnis und macht ein Bundesgesetz zum Druckmittel gegen die Beschäftigten. Der Staat spart, das Konfliktrisiko tragen Belegschaft und Träger vor Ort.
Fachkräftemangel wird bewusst verschärft
Bereits heute bleiben Rettungswagen mangels Personals außer Dienst, Einsatzkräfte verlassen den Beruf wegen hoher Belastung und unzureichender Rahmenbedingungen. Die geplanten Regelungen werden diesen Trend weiter beschleunigen. Wer Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert, verschärft den Fachkräftemangel bewusst und gefährdet damit die Sicherheit der Bevölkerung.
Eine leistungsfähige Notfallrettung ist kein Kostenfaktor, sondern Kernbestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Inneren Sicherheit. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Großschadenslagen, Naturkatastrophen und einer veränderten Sicherheitslage muss Deutschland seinen Rettungsdienst stärken und nicht finanziell aushungern.
Die dfeug fordert
- vollständige Refinanzierung aller tariflichen Personalkosten, auch oberhalb der Grundlohnrate,
- Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V und Abschaffung der Grundlohnraten-Deckelung,
- Streichung der Höchstpreis-Klausel und der Vorgabe der "preisgünstigsten Versorgung", die einen Unterbietungswettbewerb auslösen,
- verlässliche Finanzierung von Vorhaltung, modernen Fahrzeugen, Ausrüstung und Medizinprodukten und
- Investitionen in attraktive Arbeitsbedingungen und nachhaltige Fachkräftegewinnung statt weiterer Sparprogramme.
Die dfeug fordert Bundestag und Bundesrat auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Beschäftigte im Rettungsdienst sind keine Stellschraube zur Haushaltskonsolidierung. Einsparungen dürfen niemals zulasten der Einsatzkräfte, der Patientensicherheit und der öffentlichen Sicherheit gehen. Ein ausführliches Positionspapier und ein konkreter Änderungsantrag zu § 133 SGB V liegen vor.
Über die dfeug
Die Deutsche Feuerwehr Gewerkschaft (dfeug) ist die Interessenvertretung der Einsatzkräfte bei Feuerwehren, im Rettungsdienst und in Leitstellen Deutschlands. Sie setzt sich seit 15 Jahren u.a. für faire Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ihrer Mitglieder ein.
Pressekontakt:
Marie Nitschmann
presse@dfeug.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173214/6311444
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