Dürfen nach Verkehrsunfällen Forderungen von Geschädigten gegen Versicherer an Dritte wie Inkassounternehmen oder LegalTechs abgetreten werden? Mit dieser Frage musste sich der EuGH beschäftigen. Er stellte klar: Das Unionsrecht steht dieser Praxis nicht entgegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Unionsrecht der Abtretung von Schadenersatzforderungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung an Inkassounternehmen nicht entgegensteht. Damit können Unternehmen, die entsprechende ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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