Berlin (ots) -
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert scharf, dass die Politik bei der jetzt beschlossenen GKV-Reform einen zwingend notwendigen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Versorgungsbereiche ignoriert und somit nicht die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung und ihre Präventionserfolge berücksichtigt hat. Für die KZBV steht zudem fest, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zulasten der Versicherten und auf Kosten der Mundgesundheit in Deutschland geht.
Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen nicht mehr abbildbar
Die beschlossenen Regelungen zur Vergütung von Behandlungen gefährden insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Den Zahnarztpraxen ist es künftig nicht mehr möglich, die Versorgung für diese Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht umzusetzen.
Negative Auswirkungen gibt es auch auf die flächendeckende Patientenversorgung: Aufgrund fehlender Planungssicherheit könnten sich viele ältere Zahnärztinnen und Zahnärzte dazu entscheiden, früher ihren Beruf aufzugeben; zugleich werden Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung gestärkt. Versorgungsengpässe speziell in ländlichen Regionen sind dann nicht mehr auszuschließen.
Hierzu erklärt Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender: "Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung hatte schwere Auswirkungen auf den vertragszahnärztlichen Bereich. Die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Der Zahnärzteschaft ist es als einzigem Versorgungsbereich gelungen, ihren Anteil an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich (auf aktuell 5,6 Prozent) zu senken und das, obwohl der Leistungskatalog stetig ausgebaut wurde. Während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent)."
Der seit Jahren sinkende Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den GKV-Gesamtausgaben ist das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Damit hat die Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch wird sie jetzt erneut massiv belastet.
Regelungen zur kieferorthopädischen Behandlung teilweise praxisfern
Positiv zu bewerten ist, dass die Politik erkannt hat, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeigt sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Hingegen ist die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führt nachweislich weder zu einer Über- noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben.
Die KZBV teilt nach wie vor das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwenden. Das beschlossene Reformpaket gefährdet aber die Erfolge eines hocheffizienten, präventionsorientierten Versorgungsbereichs.
Pressekontakt:
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel. 030 / 280179-27
presse@kzbv.de
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/12264/6312361
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert scharf, dass die Politik bei der jetzt beschlossenen GKV-Reform einen zwingend notwendigen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Versorgungsbereiche ignoriert und somit nicht die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung und ihre Präventionserfolge berücksichtigt hat. Für die KZBV steht zudem fest, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zulasten der Versicherten und auf Kosten der Mundgesundheit in Deutschland geht.
Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen nicht mehr abbildbar
Die beschlossenen Regelungen zur Vergütung von Behandlungen gefährden insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Den Zahnarztpraxen ist es künftig nicht mehr möglich, die Versorgung für diese Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht umzusetzen.
Negative Auswirkungen gibt es auch auf die flächendeckende Patientenversorgung: Aufgrund fehlender Planungssicherheit könnten sich viele ältere Zahnärztinnen und Zahnärzte dazu entscheiden, früher ihren Beruf aufzugeben; zugleich werden Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung gestärkt. Versorgungsengpässe speziell in ländlichen Regionen sind dann nicht mehr auszuschließen.
Hierzu erklärt Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender: "Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung hatte schwere Auswirkungen auf den vertragszahnärztlichen Bereich. Die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Der Zahnärzteschaft ist es als einzigem Versorgungsbereich gelungen, ihren Anteil an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich (auf aktuell 5,6 Prozent) zu senken und das, obwohl der Leistungskatalog stetig ausgebaut wurde. Während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent)."
Der seit Jahren sinkende Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den GKV-Gesamtausgaben ist das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Damit hat die Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch wird sie jetzt erneut massiv belastet.
Regelungen zur kieferorthopädischen Behandlung teilweise praxisfern
Positiv zu bewerten ist, dass die Politik erkannt hat, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeigt sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Hingegen ist die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führt nachweislich weder zu einer Über- noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben.
Die KZBV teilt nach wie vor das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwenden. Das beschlossene Reformpaket gefährdet aber die Erfolge eines hocheffizienten, präventionsorientierten Versorgungsbereichs.
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