Steuerpflichtige, die den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge vergessen haben, können diesen nicht mehr nachträglich geltend machen, sobald der Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Der Bundesfinanzhof hat dies in einem aktuellen Urteil unmissverständlich klargestellt und damit Hoffnungen auf eine spätere Korrektur einen Riegel vorgeschoben. Den vollständigen Artikel lesen ...
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