Wer einen E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung nutzt, eine zweite Person mitnimmt und zudem alkoholisiert fährt, muss bei einem Unfall mit einer vollständigen Haftung rechnen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München. Der Fahrer eines Münchner Taxiunternehmens war mit seinem Taxi unterwegs und beabsichtigte, nach rechts in eine Straße abzubiegen. Zum gleichen Zeitpunkt befuhr der Fahrer eines E-Scooters gemeinsam mit einer weiteren Person den parallel zur Fahrbahn verlaufenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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