Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und darin selbst wohnt, kann die angefallenen Kosten steuerlich über einen Zeitraum von zehn Jahren geltend machen. Doch was passiert, wenn der Eigentümer stirbt, bevor dieser Abzugszeitraum abgelaufen ist? Der Bundesfinanzhof hat diese Frage nun eindeutig beantwortet - und die Entscheidung fällt für Erben ernüchternd aus. Den vollständigen Artikel lesen ...
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