Klingt selbstverständlich: Arbeitgeber stellen Arbeitszeugnisse auf Firmenpapier mit Briefkopf aus. Dennoch kommt es vor, dass dies unterbleibt und Gerichte entscheiden müssen. Erst kürzlich urteilte ein Gericht wieder: Ohne ordnungsgemäße Form ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat klargestellt, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht nur inhaltlich, sondern auch formal den im Geschäftsleben üblichen Anforderungen entsprechen muss. Fehlen Briefkopf und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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