Berlin (ots) -
Die gesetzliche Unfallversicherung teilt das Ziel der Bundesregierung, die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel noch praxisnäher und risikoorientiert zu gestalten. Der Schutz vor Unfällen mit elektrischem Strom muss dabei gewahrt bleiben. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
"Die gesetzliche Unfallversicherung modernisiert ihr Vorschriften- und Regelwerk kontinuierlich", sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer. "Das betrifft unter anderem die DGUV Vorschriften 3 und 4, mit deren Überarbeitung wir bereits begonnen haben. Unser Ziel ist dabei ganz klar: einfache, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen und dabei ausdrücklich Raum lassen, die jeweilige betriebliche Praxis zu berücksichtigen. Darauf liegt das Augenmerk von Arbeitgebenden und Versicherten in der gemeinsamen Selbstverwaltung."
Gleichzeitig würden Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung darauf achten, dass das hohe Schutzniveau erhalten bleibe, ergänzt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). "Die Gefahren elektrischen Stroms sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen." Jedes Jahr meldeten die Betriebe der gesetzlichen Unfallversicherung rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom. "Einige davon sind tödlich."
Bei der Überarbeitung der Vorschriften strebe die Unfallversicherung zudem an, noch deutlicher zu machen, dass Betriebe bereits heute einen großen Gestaltungsspielraum in der Prävention hätten. Botti: "Prüfintervalle von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kann der Unternehmer schon jetzt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote bedarfsgerecht festlegen. Wo Geräte nur gering beansprucht werden, beispielsweise die Kaffeemaschine in der Kaffeeküche, sind längere Prüffristen gerechtfertigt."
"Regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen sind ein wichtiges Instrument für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit", fügt Fasshauer hinzu. Den dafür anfallenden Kosten stehe ein Gewinn in Form vermiedener Unfälle und Brände gegenüber.
Hintergrund DGUV Vorschrift 3 und 4
Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im SGB VII die Möglichkeit eingeräumt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Diese sind für die bei den Unfallversicherungsträgern versicherten Unternehmen und Einrichtungen verbindlich. Ziel dieses untergesetzlichen Regelwerks ist, praxisnahe und zwischen den Sozialpartnern abgestimmte Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu ermöglichen. Die DGUV Vorschriften 3 und 4 sind Teil dieses Satzungsrechts. Sie betreffen die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Bekannt sind sie vor allem durch die regelmäßig erfolgenden Prüfungen, die mit einem Aufkleber dokumentiert werden.
Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern rund 68 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten und beaufsichtigen sie 3,6 Millionen Unternehmen und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In der Gemeinschaft der Unfallversicherungsträger ist die BG ETEM der federführende Träger, wenn es um Fragen zu Gefährdungen durch elektrischen Strom bei der Arbeit geht.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Pressesprecher Stefan Boltz
Tel.: +49 30 13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
https://www.dguv.de
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Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/65320/6316405
Die gesetzliche Unfallversicherung teilt das Ziel der Bundesregierung, die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel noch praxisnäher und risikoorientiert zu gestalten. Der Schutz vor Unfällen mit elektrischem Strom muss dabei gewahrt bleiben. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
"Die gesetzliche Unfallversicherung modernisiert ihr Vorschriften- und Regelwerk kontinuierlich", sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer. "Das betrifft unter anderem die DGUV Vorschriften 3 und 4, mit deren Überarbeitung wir bereits begonnen haben. Unser Ziel ist dabei ganz klar: einfache, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen und dabei ausdrücklich Raum lassen, die jeweilige betriebliche Praxis zu berücksichtigen. Darauf liegt das Augenmerk von Arbeitgebenden und Versicherten in der gemeinsamen Selbstverwaltung."
Gleichzeitig würden Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung darauf achten, dass das hohe Schutzniveau erhalten bleibe, ergänzt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). "Die Gefahren elektrischen Stroms sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen." Jedes Jahr meldeten die Betriebe der gesetzlichen Unfallversicherung rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom. "Einige davon sind tödlich."
Bei der Überarbeitung der Vorschriften strebe die Unfallversicherung zudem an, noch deutlicher zu machen, dass Betriebe bereits heute einen großen Gestaltungsspielraum in der Prävention hätten. Botti: "Prüfintervalle von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kann der Unternehmer schon jetzt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote bedarfsgerecht festlegen. Wo Geräte nur gering beansprucht werden, beispielsweise die Kaffeemaschine in der Kaffeeküche, sind längere Prüffristen gerechtfertigt."
"Regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen sind ein wichtiges Instrument für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit", fügt Fasshauer hinzu. Den dafür anfallenden Kosten stehe ein Gewinn in Form vermiedener Unfälle und Brände gegenüber.
Hintergrund DGUV Vorschrift 3 und 4
Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im SGB VII die Möglichkeit eingeräumt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Diese sind für die bei den Unfallversicherungsträgern versicherten Unternehmen und Einrichtungen verbindlich. Ziel dieses untergesetzlichen Regelwerks ist, praxisnahe und zwischen den Sozialpartnern abgestimmte Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu ermöglichen. Die DGUV Vorschriften 3 und 4 sind Teil dieses Satzungsrechts. Sie betreffen die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Bekannt sind sie vor allem durch die regelmäßig erfolgenden Prüfungen, die mit einem Aufkleber dokumentiert werden.
Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern rund 68 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten und beaufsichtigen sie 3,6 Millionen Unternehmen und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In der Gemeinschaft der Unfallversicherungsträger ist die BG ETEM der federführende Träger, wenn es um Fragen zu Gefährdungen durch elektrischen Strom bei der Arbeit geht.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
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und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
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