Nach einer medizinisch notwendigen Fettabsaugung kann auch eine anschließende Hautstraffung vom Krankenversicherer zu erstatten sein. So entschied das OLG Frankfurt am Main in einem speziellen Fall. Eine vollständige Kostenübernahme verneinten die Richter jedoch. Nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung kann auch eine anschließende Hautstraffung als medizinisch notwendige Heilbehandlung gelten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden und einen privaten Krankenversicherer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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