Ab Herbst führt die GewO mit § 34k eine eigenständige Regulierung der Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen ein. Die neuen Anforderungen verpflichten zahlreiche Finanzdienstleister und Vermittler zu Sachkundenachweisen, regelmäßiger Weiterbildung und Registrierung. Ein Artikel von Michael Bickel, Geschäftsführer bei SachkundegurusAb November 2026 führt die Gewerbeordnung (GewO) mit § 34k eine eigenständige Regulierung der Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen ein. Die neuen Anforderungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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