Wer als Unternehmer mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausübt, steht vor einer steuerrechtlich folgenreichen Frage: Werden diese Aktivitäten gewerbesteuerlich als ein einheitlicher Betrieb behandelt oder als mehrere selbstständige Einheiten? Der Bundesfinanzhof hat sich in einem aktuellen Urteil erneut grundlegend mit dieser Problematik befasst - diesmal mit besonderem Blick auf den Fall, dass ein bereits ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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