München (ots) -
- Erfolg für engagierten Bürger nach rechtlicher Unterstützung der DUH: Bayerische Behörde zieht absurde Datenschutzauflagen fürs Melden von illegalem Gehwegparken zurück
- Doppelmoral in Sachen Datenschutz: Bürger wird den gemeldeten Falschparkern namentlich genannt und daraufhin massiv bedroht
- DUH unterstützt Bürger in neuem Rechtsverfahren, um Angabe des Anzeigenerstatters auf Anhörungsbögen in Ordnungswidrigkeitsverfahren zu unterlassen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt nach einem ersten Etappensieg ein weiteres Rechtsverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern, die gefährliches und rechtswidriges Gehwegparken dokumentieren und zur Anzeige bringen wollen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) hatte gegen einen engagierten Familienvater aus München ein Verfahren eröffnet und ihm weitreichende datenschutzrechtliche Pflichten auferlegen wollen. Nachdem die DUH dem Bürger anwaltliche Unterstützung zur Seite gestellt hatte und nunmehr seit mehreren Monaten trotz wiederholter Nachfrage und Fristsetzung bis zum 1. Juli 2026 keine Antwort des LDA zum Stand des Verfahrens vorliegt, geht die DUH von einer Einstellung des Verfahrens aus.
Die DUH unterstützt den Münchner Bürger nun bei seiner Klage gegen das Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA), um die namentliche Nennung von Zeugen in Anhörungsbögen gegen Falschparker zu verhindern. Denn während das Vorgehen des LDA gegen den Familienvater mit Datenschutzbedenken begründet wurde, legt die Bayerische Polizei darauf selbst keinen Wert: Durch die Angabe des Anzeigenerstatters auf Anhörungsbögen in Ordnungswidrigkeitsverfahren erfahren Falschparker unmittelbar, wer sie gemeldet hat. Das hatte im vorliegenden Fall zu massiven Bedrohungen, Einschüchterungen und persönlichen Angriffen geführt.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Vorgang in Bayern ist ein Skandal: Ein Vater will seine Kinder auf ihrem Schulweg vor den Gefahren illegal zugeparkter Gehwege schützen und soll dafür mit absurden Datenschutzauflagen überzogen werden. Nachdem der Bürger die falschgeparkten Fahrzeuge meldet landen seine persönlichen Daten ausgerechnet bei den beschuldigten Falschparkern. Das ist brandgefährlich und angesichts der Vorwürfe der Datenschutzbehörde völlig absurd. Wer illegales Gehwegparken zur Anzeige bringt, leistet einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und darf nicht eingeschüchtert oder gar gefährdet werden. Personen, die gefährliches Falschparken melden, gehören geschützt und nicht bloßgestellt - dafür setzen wir uns rechtlich ein und fordern von der Bayerischen Polizei, die namentliche Nennung des Anzeigenerstatters bereits auf Anhörungsbögen zukünftig zu unterlassen."
Hintergrund:
Der betroffene Münchner Bürger ist Vater von vier Kindern und bringt diese regelmäßig zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Kindergarten und Schule. Auf diesen Wegen dokumentiert er illegal auf Gehwegen parkende Autos und leitet diese Aufnahmen ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle weiter, um ordnungsgemäß gegen die täglichen Verstöße vorgehen zu können.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6322437
- Erfolg für engagierten Bürger nach rechtlicher Unterstützung der DUH: Bayerische Behörde zieht absurde Datenschutzauflagen fürs Melden von illegalem Gehwegparken zurück
- Doppelmoral in Sachen Datenschutz: Bürger wird den gemeldeten Falschparkern namentlich genannt und daraufhin massiv bedroht
- DUH unterstützt Bürger in neuem Rechtsverfahren, um Angabe des Anzeigenerstatters auf Anhörungsbögen in Ordnungswidrigkeitsverfahren zu unterlassen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt nach einem ersten Etappensieg ein weiteres Rechtsverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern, die gefährliches und rechtswidriges Gehwegparken dokumentieren und zur Anzeige bringen wollen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) hatte gegen einen engagierten Familienvater aus München ein Verfahren eröffnet und ihm weitreichende datenschutzrechtliche Pflichten auferlegen wollen. Nachdem die DUH dem Bürger anwaltliche Unterstützung zur Seite gestellt hatte und nunmehr seit mehreren Monaten trotz wiederholter Nachfrage und Fristsetzung bis zum 1. Juli 2026 keine Antwort des LDA zum Stand des Verfahrens vorliegt, geht die DUH von einer Einstellung des Verfahrens aus.
Die DUH unterstützt den Münchner Bürger nun bei seiner Klage gegen das Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA), um die namentliche Nennung von Zeugen in Anhörungsbögen gegen Falschparker zu verhindern. Denn während das Vorgehen des LDA gegen den Familienvater mit Datenschutzbedenken begründet wurde, legt die Bayerische Polizei darauf selbst keinen Wert: Durch die Angabe des Anzeigenerstatters auf Anhörungsbögen in Ordnungswidrigkeitsverfahren erfahren Falschparker unmittelbar, wer sie gemeldet hat. Das hatte im vorliegenden Fall zu massiven Bedrohungen, Einschüchterungen und persönlichen Angriffen geführt.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Vorgang in Bayern ist ein Skandal: Ein Vater will seine Kinder auf ihrem Schulweg vor den Gefahren illegal zugeparkter Gehwege schützen und soll dafür mit absurden Datenschutzauflagen überzogen werden. Nachdem der Bürger die falschgeparkten Fahrzeuge meldet landen seine persönlichen Daten ausgerechnet bei den beschuldigten Falschparkern. Das ist brandgefährlich und angesichts der Vorwürfe der Datenschutzbehörde völlig absurd. Wer illegales Gehwegparken zur Anzeige bringt, leistet einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und darf nicht eingeschüchtert oder gar gefährdet werden. Personen, die gefährliches Falschparken melden, gehören geschützt und nicht bloßgestellt - dafür setzen wir uns rechtlich ein und fordern von der Bayerischen Polizei, die namentliche Nennung des Anzeigenerstatters bereits auf Anhörungsbögen zukünftig zu unterlassen."
Hintergrund:
Der betroffene Münchner Bürger ist Vater von vier Kindern und bringt diese regelmäßig zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Kindergarten und Schule. Auf diesen Wegen dokumentiert er illegal auf Gehwegen parkende Autos und leitet diese Aufnahmen ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle weiter, um ordnungsgemäß gegen die täglichen Verstöße vorgehen zu können.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
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