Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zum Einbau eines Klima-Splitgeräts auf ihrem Balkon verlangen können. Entscheidend ist, ob andere Eigentümer dadurch unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer von ihrer Gemeinschaft grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf dem eigenen Balkon verlangen können. Voraussetzung ist, dass durch die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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