Ein Hubschrauber brachte eine verletzte Urlauberin nach einem Unfall in Österreich ins Krankenhaus. Die Kosten von rund 6.200 Euro wollte sie von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Das Hessische Landessozialgericht entschied nun, dass die Krankenkasse dafür nicht aufkommen muss. Wer im Ausland verunglückt und mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht wird, kann nicht automatisch auf eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse hoffen. Das Hessische Landessozialgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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