Das OLG Köln hat entschieden, dass Werbung mit der Bezeichnung "unabhängiger Versicherungsmakler" irreführend sein kann, wenn nicht gleichzeitig transparent auf die Vergütung durch Provisionen der Versicherer hingewiesen wird. Makler sollten ihre Webauftritte überprüfen, sagt Dr. Frank Baumann. Ein Arikel von Dr. Frank Baumann, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei HoppenbergDas OLG Köln hat sich im Rahmen seines Urteils vom 11.03.2026 (Az. 6 U 63/25) mit der Frage beschäftigt, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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