Nach einem Totalschaden entschied sich ein Unfallgeschädigter für einen teureren Neuwagen und verlangte Nutzungsausfall für die lange Lieferzeit. Das LG Regensburg begrenzte den Anspruch zwar, stellte aber zugleich eine relevante Verzögerung bei der Schadenregulierung durch den Versicherer fest. Entscheidet sich ein Unfallgeschädigter nach einem wirtschaftlichen Totalschaden freiwillig für den Kauf eines deutlich höherwertigen Neuwagens, kann er daraus keine längere Nutzungsausfallentschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
