Mainz (ots) -
Regelmäßig werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht, auch für Hilfsmittel. Die neusten Zahlen belegen: Während die Ausgaben der Krankenversicherungen für alle Hilfsmittel im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 4 Prozent gestiegen sind, fielen sie im Bereich der Hörsystemversorgung um 1,3 Prozent.
"Was sich als wenig liest, bedeutet eine dramatische Entwicklung für das Hörakustiker-Handwerk, wenn man einrechnet, dass alle weiteren Betriebskosten für Personal, Energie und Miete dramatisch angestiegen sind mit rund 5 Prozent", erklärt die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha). "Das bedeutet Kürzungen zu Lasten der systemrelevanten Gesundheitshandwerker und gefährdet die Betriebe."
Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll 2027 ein pauschaler 3-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittel eingeführt werden.
"Wenn der gesetzliche vorgegebene Abschlag von 3 Prozent im nächsten Jahr eingefordert wird und die Nachfrage nach Hörsystemversorgungen nicht deutlich zunimmt, können Betriebsschließungen nicht ausgeschlossen werden", warnen die Experten der Branche. Hörakustiker versorgen bundesweit flächendeckend und wohnortnah Menschen mit Hörminderung, um ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Pressekontakt:
presse@biha.de
Original-Content von: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/70547/6324405
Regelmäßig werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht, auch für Hilfsmittel. Die neusten Zahlen belegen: Während die Ausgaben der Krankenversicherungen für alle Hilfsmittel im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 4 Prozent gestiegen sind, fielen sie im Bereich der Hörsystemversorgung um 1,3 Prozent.
"Was sich als wenig liest, bedeutet eine dramatische Entwicklung für das Hörakustiker-Handwerk, wenn man einrechnet, dass alle weiteren Betriebskosten für Personal, Energie und Miete dramatisch angestiegen sind mit rund 5 Prozent", erklärt die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha). "Das bedeutet Kürzungen zu Lasten der systemrelevanten Gesundheitshandwerker und gefährdet die Betriebe."
Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll 2027 ein pauschaler 3-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittel eingeführt werden.
"Wenn der gesetzliche vorgegebene Abschlag von 3 Prozent im nächsten Jahr eingefordert wird und die Nachfrage nach Hörsystemversorgungen nicht deutlich zunimmt, können Betriebsschließungen nicht ausgeschlossen werden", warnen die Experten der Branche. Hörakustiker versorgen bundesweit flächendeckend und wohnortnah Menschen mit Hörminderung, um ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen.
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