Der Erbschein gilt im deutschen Erbrecht als wichtiges Dokument - auch für die Finanzbehörden. Doch er ist nicht unantastbar. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Finanzämter und Finanzgerichte verpflichtet sind, die im Erbschein ausgewiesenen Erbquoten eigenständig zu überprüfen. Der Anlass dazu kann sogar ein steuerlicher Wertfeststellungsbescheid ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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