Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema hat einen juristischen Sieg gegen die US-amerikanische KI-Firma Suno errungen. Sunos unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch seinen KI-Musikgenerator verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Im November 2025 hatte die Musikverwertungsgesellschaft Gema bei ihrer Klage gegen KI-Anbieter OpenAI und dessen Chatbot ChatGPT vor dem Landgericht München Recht bekommen. Wie die Gema dem Gericht darlegte, hatte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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