Ein Kratzer, eine Delle oder ein größerer Schaden nach der Autowäsche? Nicht immer ist klar, wer dafür haften muss. Ein aktuelles Urteil zeigt, warum Autofahrer in einer Waschstraße besonders aufpassen müssen und wann der Betreiber für Schäden am Fahrzeug einstehen muss. Wird ein Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, muss der Kunde nachweisen, dass ein Defekt der Anlage oder ein Fehler bei der Einweisung durch das Personal vorlag. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Pfalz). Da dieser ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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