Das Bundeskartellamt hat heute seine "Kraftstoff News" zur Entwicklung des Kraftstoffmarktes für den Monat Juli veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte aus dem Bericht:
• Durchschnittspreise im Juli: 2,156 Euro/Liter bei E5, 2,10 Euro/Liter bei E10 bzw. 2,097 Euro/Liter bei Diesel
• Kraftstoffpreise stiegen von Anfang bis Ende Juli um 13,7 ct/Liter bei Benzin bzw. 26,8 ct/Liter bei Diesel
• Abstand zwischen Rohölpreis und Großhandelspreis steigt wieder (insb. bei Diesel)
• Niedrigwasser auf dem Rhein trägt zu regionalen Preisunterschieden bei
• Anstieg der Abweichungen von der 12 Uhr-Regel im Juli
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet. Ziel ist die Überprüfung, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise hierdurch gerechtfertigt werden können. Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen. Die Fristen innerhalb derer die Unternehmen unsere Fragen beantworten müssen, laufen zum Teil noch. Zwei der Unternehmen gehen gerichtlich gegen die Auskunftsbeschlüsse vor. Auch dort gibt es aber erste Fortschritte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Zwischenentscheidung abgelehnt die Auskunftspflicht der Unternehmen auszusetzen."
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich angesichts der hohen Kraftstoffpreise eine schnelle Entlastung. Das Kartellrecht ist jedoch kein Instrument staatlicher Preisregulierung und kann Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken. Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es vielmehr, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise konsequent zu verfolgen. Dies setzt komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen voraus, die gerichtsfest sein müssen und sich daher nicht innerhalb kurzer Zeit abschließen lassen.
Das Zahlen der Abweichungen von der 12 Uhr-Regelung sind nach wie vor hoch. Von April bis Juni waren sie zwar rückläufig, stiegen im Juli allerdings wieder an. Konkrete Behörden für die Durchsetzung der 12 Uhr-Regelung sind dem Bundeskartellamt mittlerweile aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekannt. Mit allen übrigen Bundesländern steht das Amt in Kontakt. An die meisten bereits bekannten Landesbehörden wurden Datenpakete übersandt.
Die Sonderausgabe der Kraftstoff News ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abrufbar.
Weitere Informationen des Bundeskartellamtes zum Kraftstoffbereich finden Sie im Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sowie dem Kapitel zur Mineralölwirtschaft in dem kürzlich erschienen Jahresbericht. Beide Veröffentlichungen wurden mit Pressemitteilungen begleitet (Quartalsbericht MTS-K, Jahresbericht).
Die wichtigsten Punkte aus dem Bericht:
• Durchschnittspreise im Juli: 2,156 Euro/Liter bei E5, 2,10 Euro/Liter bei E10 bzw. 2,097 Euro/Liter bei Diesel
• Kraftstoffpreise stiegen von Anfang bis Ende Juli um 13,7 ct/Liter bei Benzin bzw. 26,8 ct/Liter bei Diesel
• Abstand zwischen Rohölpreis und Großhandelspreis steigt wieder (insb. bei Diesel)
• Niedrigwasser auf dem Rhein trägt zu regionalen Preisunterschieden bei
• Anstieg der Abweichungen von der 12 Uhr-Regel im Juli
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet. Ziel ist die Überprüfung, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise hierdurch gerechtfertigt werden können. Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen. Die Fristen innerhalb derer die Unternehmen unsere Fragen beantworten müssen, laufen zum Teil noch. Zwei der Unternehmen gehen gerichtlich gegen die Auskunftsbeschlüsse vor. Auch dort gibt es aber erste Fortschritte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Zwischenentscheidung abgelehnt die Auskunftspflicht der Unternehmen auszusetzen."
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich angesichts der hohen Kraftstoffpreise eine schnelle Entlastung. Das Kartellrecht ist jedoch kein Instrument staatlicher Preisregulierung und kann Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken. Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es vielmehr, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise konsequent zu verfolgen. Dies setzt komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen voraus, die gerichtsfest sein müssen und sich daher nicht innerhalb kurzer Zeit abschließen lassen.
Das Zahlen der Abweichungen von der 12 Uhr-Regelung sind nach wie vor hoch. Von April bis Juni waren sie zwar rückläufig, stiegen im Juli allerdings wieder an. Konkrete Behörden für die Durchsetzung der 12 Uhr-Regelung sind dem Bundeskartellamt mittlerweile aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekannt. Mit allen übrigen Bundesländern steht das Amt in Kontakt. An die meisten bereits bekannten Landesbehörden wurden Datenpakete übersandt.
Die Sonderausgabe der Kraftstoff News ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abrufbar.
Weitere Informationen des Bundeskartellamtes zum Kraftstoffbereich finden Sie im Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sowie dem Kapitel zur Mineralölwirtschaft in dem kürzlich erschienen Jahresbericht. Beide Veröffentlichungen wurden mit Pressemitteilungen begleitet (Quartalsbericht MTS-K, Jahresbericht).
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