Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute die Klage gegen das Internetportal "spickmich.de" abgewiesen. Eine Lehrerin hatte gegen die Betreiber des Webdienstes geklagt, da sie ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Im Vorfeld bekam die Deutschlehrerin anonym die Note 4,3 woraufhin sie auf die Löschung ihres Eintrages beharrte. Der BGH wies die Klage in dritter Instanz zurück. Zuvor war die Klage der Lehrerin bereits vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln mit der Begründung abgewiesen worden, "spickmich.de" falle in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Damit können Schüler auf dem Onlineportal ihren Lehrern weiterhin Noten geben. Dafür gibt es Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet" oder "cool und witzig". Die Bewertung erfolgt anonym mit den Schulnoten von eins bis sechs.