Das Land Nordrhein-Westfalen muss seinen sogenannten Gesinnungstest zur politischen und religiösen Motivation von Einwohnern mit Migrationshintergrund wegen Rechtswidrigkeit zurückziehen. Damit hat das Verwaltungsgericht Münster zugunsten eines aus Marokko stammenden Studenten entschieden. Allerdings liege dem Urteil keine ethische Ursache zugrunde. "Das Urteil beinhaltet nur einen formellen Grund: Es fehlt ein Hinweis auf die Grundlage, die den Fragebogen stützt", so Gerichtssprecher Michael Labrenz. In seiner bisherigen Form darf der Fragebogen somit künftig nicht weiter eingesetzt werden. Die Weitergabe der durch den Test erschlossenen Daten an das Landeskriminalamt sowie an das Landesamt für Verfassungsschutz ist hingegen nicht beanstandet worden. Der Gebrauch des Gesinnungstests war im März vergangenen Jahres bekannt geworden, Verwendung findet der Fragebogen allerdings bereits seit 2007. Die Befragten, die aus einem von 26 meist islamischen Ländern stammen, müssen mehrere Fragen hinsichtlich ihrer Nähe zum internationalen Terrorismus beantworten. Die Fragen beziehen sich beispielsweise auf Spezialausbildungen, Mitarbeit in Nachrichtendiensten oder frühere Verurteilungen. Lehnen sie die Beantwortung ab oder machen sie falsche Angaben, besteht für die Betroffenen eine Grundlage zur Ausweisung. Allein in Nordrhein-Westfalen, einem von elf Bundesländern, die den Test durchführen, mussten sich im vergangenen Jahr 13374 Personen dem Gesinnungstest unterziehen. Im Falle einer weiteren Beschwerde werde das Gericht nach eigener Aussage "mit Sicherheit auch inhaltlich Stellung nehmen."