Im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch bei der Kurzarbeit sind weitere Verdachtsfälle aufgekommen. Das geht einem Bericht des Magazins "Spiegel" zufolge aus einer Zwischenbilanz der Bundesagentur für Arbeit hervor. Demnach liegen bislang 846 Verdachtsfälle bei den Regionaldirektionen vor. Diese gründen sich auf Hinweise oder Anzeigen, die von den Agenturen überprüft werden müssen. In zwei Drittel der Fälle wurde eine Manipulation der Arbeitszeitaufzeichnungen als Verdachtsmoment ausgemacht, in 40 Fällen geht es um eine mögliche Vorenthaltung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten. 186 Fälle konnten nach einer Überprüfung bereits abgeschlossen werden, nachdem sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt hat. Hinzu kommen noch sechs Fälle, in denen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt hat. In weiteren 132 abgeschlossenen Fällen hat sich der Verdacht so hinreichend erhärtet, dass die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Nach Angaben der Nürnberger Behörde seien unter den Verdächtigen allerdings keine Konzerne aus dem Deutschen Aktien Index. In 80 Prozent der Fälle seien es Betriebe mit weniger als hundert Mitarbeitern, bei denen ein Missbrauch vermutet wird.