Bern - Das Bundesverwaltungsgericht ist bei der Herausgabe von Bankkundendaten an die USA erneut auf die Bremse getreten. Die Richter in Bern haben einem Kunden der Credit Suisse Recht gegeben. Sie hiessen seine Beschwerde gegen die von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) Anfang Jahr bewilligte Amtshilfe an die amerikanische Steuerbehörde IRS gut. Die IRS hatte 2011 gestützt auf das schweizerisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen ein Amtshilfegesuch eingereicht. Gefordert wurde darin die Herausgabe der Daten mutmasslicher US-Steuerbetrüger. Der Credit Suisse (CS) wurde vorgeworfen, dass ihre Mitarbeiter in Amerika steuerpflichtigen Kunden aktiv dabei geholfen hätten, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen. Datentransfer gestoppt Im Amtshilfegesuch selber wurden keine Kundennamen genannt. Vielmehr wurde das Verhalten der fraglichen CS-Mitarbeiter umschrieben. Weiter wurden vier grundsätzliche Identifikationskriterien definiert, anhand derer die Bank die betroffenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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