Jutta Limbach, die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, empfiehlt, dass alle Werke der von den Nazis so genannten "entarteten Kunst" an die Museen und Sammlungen zurückgegeben werden, in denen sie von 1937 an beschlagnahmt wurden. Spätere Besitzer solcher Bilder sollten auf ihr Besitzrecht verzichten, sagte Limbach der "Süddeutschen Zeitung".
Als "entartet" bezeichneten die Nationalsozialisten etwa die Werke von Max Beckmann, George Grosz, Wassily Kandinsky, Paul Klee oder Max Pechstein. Adolf Hitler hatte 1937 angeordnet, dass alle Museen Werke herausgeben müssten, die für ihn Ausdruck von "Kulturverfall" waren. Ein Teil dieser Bilder gehörte ursprünglich auch jüdischen Mäzenen. Die wichtigsten der beschlagnahmten Werke wurden in der Wander-Ausstellung "Entartete Kunst" von 1937 an gezeigt.
Sodann wurden viele der konfiszierten Bilder im Auftrag und für Rechnung des Deutschen Reiches von Kunsthändlern im Ausland versteigert und verkauft. Limbach ist der Ansicht, dass zumindest öffentliche Sammlungen, die heute im Besitz solcher Werke sind, diese zurückgeben müssten. Sie will die Fälle der "entarteten Kunst" ebenso behandelt wissen wie die der Raubkunst - also der Kunstwerke, die von den Nazis jüdischen Eigentümern abgepresst wurden. In der Washingtoner Erklärung hatte sich die Bundesregierung 1998 verpflichtet, NS-Raubkunst in öffentlichen Sammlungen zu erforschen und zu restituieren.
Privatleute könne man in eine solche Restitution der von den Nazis als "entartet" verfemten Kunst zwar nicht "ohne Weiteres" einbeziehen - aber ganz gewiss die staatlichen Museen. Institutionen, die heute im Besitz solcher Bilder seien, "konnten diese Kunst schwerlich in der Hoffnung erwerben, diese ein für allemal behalten zu können". Limbachs ist seit 2003 die Vorsitzende der Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung Fälle von NS-Kunstraub untersucht und Empfehlungen für oder gegen eine Rückgabe aus Museen macht. Mitglieder dieser Kommission sind auch der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Die Plünderungen der Museen durch die Nationalsozialisten waren 1938 durch das "Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst" nachträglich legitimiert worden. Das Gesetz ist bis heute nicht aufgehoben worden. Nach Ansicht Limbachs ist bei diesem Gesetz der Zwiespalt zwischen Recht und Gerechtigkeit so groß, dass es als "Nicht-Recht" betrachtet werden könne. Der Klarheit wegen solle der Gesetzgeber das NS-Einziehungsrecht von 1938 dennoch ausdrücklich aufheben. Für öffentliche Einrichtungen, so Limbach, müsse es selbstverständlich sein, eine Restitution an Museen zu akzeptieren, aus denen die Nazis die Kunstwerke geholt hatten. Es sei ja die Leistung der Direktoren dort gewesen, früh die Wertigkeit der modernen Kunst erkannt zu haben. "Diese Leistung muss honoriert werden."