Die von vielen Stadtwerken bundesweit vertriebenen Pachtverträge für Photovoltaik-Anlagen unterliegen bei einer risikoorientierten Gestaltung nicht der Finanzaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) habe diese Ergebnisse eines Pilotverfahrens nun mit aktuellen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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