Am 5. Januar 2016 hat die Europäische Union für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln eine Verordnung zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte veröffentlicht. Die Verordnung EU 2016/1 ist seit dem 25. Januar 2016 gültig. Foto: Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH In Bezug auf die Wirkstoffe Bifenazat, Boscalid, Cyazofamid, Dazomet, Fluazifop-P,...Den vollständigen Artikel lesen ...