Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Insektizid ATTRACAP (Wirkstoffe: Metarhizium brunneum Stamm C15) erlassen. Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für die Anwendung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffeln im Zeitraum 15. Februar bis 14. Juni 2017....Den vollständigen Artikel lesen ...