
Bern - Die Schweiz erhält einen grossen Teil des Honorars, das das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen einem Lieferanten von Kundendaten der Credit Suisse ausbezahlt hat. Das hat das Bundesgericht rechtskräftig entschieden.
Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hatte im Februar 2010 2,5 Millionen Euro für eine Steuer-CD bezahlt, die Kundendaten der Credit Suisse (CS) enthalten hatte. Dieses Geld kommt nun auf Umwegen der Bundesanwaltschaft zugute. Die Behörde bestätigte einen Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) vom Freitag, wonach das Bundesgerichtsurteil rechtskräftig ist.
Österreichischer Datenlieferant nimmt sich im Gefängnis das Leben
Die Daten über Steuersünder waren von einem Österreicher geliefert worden, der mit einem Bankmitarbeiter zusammengearbeitet hatte. Um die Spur der Zahlung zu verwischen, hatte das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen das Honorar auf Banken in Deutschland, Österreich und Tschechien überwiesen.
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