Werden Zitrusfrüchte mit dem Begriff "unbehandelt" beworben, dürfen diese weder vor noch nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein. Wurde nur auf eine Nacherntebehandlung verzichtet, kann das mit einer Angabe wie "Schale nach der Ernte unbehandelt" ausgelobt werden. Bildquelle: Shutterstock.com Das hat eine Stellungnahme des Arbeitskreises...Den vollständigen Artikel lesen ...
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