Mit Einführung des neuen QS-Leitfadens Bearbeitung / Verarbeitung wurde 2017 auch be- bzw. verarbeitetes Obst, Gemüse und Kartoffeln in den Geltungsbereich des QS-Systems aufgenommen. Bei Unternehmen, die sowohl Fleisch als auch Obst, Gemüse oder Kartoffeln verarbeiten, mussten bislang die Bewertungen beider Systemketten in separaten Checklisten eingetragen werden. Foto ©...Den vollständigen Artikel lesen ...