Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 ist es amtlich: Besonders belastete Städte können Fahrverbote für Diesel verhängen. Von einem Fahrverbot wären zunächst voraussichtlich Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter betroffen. Aber selbst den Haltern neuerer Diesel mit der Schadstoffnorm Euro 6 kann ein Fahrverbot aufgrund des zu hohen Ausstoßes von Stickstoffdioxid drohen. Hintergrund der Entscheidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...