Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei befristete Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen. Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf...Den vollständigen Artikel lesen ...