Der Bundesgerichtshof hat das vor zwei Jahren am Landgericht Osnabrück gesprochene Urteil gegen eine Bande von Photovoltaik-Betrügern bestätigt, indem er die Revision nicht zuließ. In dem Strafverfahren wegen bandenmäßigen Betruges bei der Veräußerung von Anteilen an Solarparks ist das vom Landgericht Osnabrück im Mai 2016 verkündete Urteil damit rechtskräftig. In Osnabrück waren die drei Haupttäter ...Den vollständigen Artikel lesen ...