Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat der Münchner Anbieter von Photovoltaik-Pachtmodellen erklärt, bestimmte Klauseln seiner Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden. Dazu gehört, die Abbuchung der Miete, ohne dass die Photovoltaik-Anlage Solarstrom für den Kunden produziert. Dies gilt nicht nur für Neukunden, sondern auch Bestandskunden.MEP Solar hat nach einer Abmahnung einiger seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungserklärung abgegeben. Demnach verzichtet der Photovoltaik-Anlagen-Mietanbieter künftig darauf, bestimmte ...Den vollständigen Artikel lesen ...