Frankreichs ältestes Atomkraftwerk in Fessenheim nahe der deutschen Grenze wird vorerst nicht abgeschaltet. Das oberste französische Verwaltungsgericht hat ein entsprechendes Dekret der Regierung Hollande zur Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks für ungültig erklärt, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Der Conseil d'État folgte damit einer Beschwerde der französischen Gemeinde Fessenheim und der Gewerkschaften. Diese befürchten massive Verluste von Arbeitsplätzen, falls das Atomkraftwerk vom Netz geht. Das Centrale Nucléaire de Fessenheim ist das älteste und leistungsschwächste noch in Betrieb befindliche französische Kernkraftwerk. Es ist seit 1977 im Betrieb und liegt am Rheinseitenkanal, einen Kilometer westlich der Grenze zu Deutschland und 25 Kilometer westsüdwestlich von Freiburg im Breisgau.