Bern - Die Schweiz und die EU haben sich nicht auf ein institutionelles Rahmenabkommen geeinigt. Der Bundesrat stellt das Ergebnis trotzdem zur Diskussion. Er habe das Aussendepartement EDA beauftragt, die betroffenen Kreise zum Verhandlungsresultat zu konsultieren, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Erst auf dieser Grundlage will der Bundesrat entscheiden, ob er das institutionelle Abkommen (Insta) unterzeichnen will.
Er betont, dass die EU nicht bereit ist, die Verhandlungen aufzuschieben oder zu sistieren. Institutionelle Verhandlungen in der Zukunft seien zwar nicht ausgeschlossen. Die EU brauche dafür aber ein neues Mandat. Neue Verhandlungen wären nicht vor Mitte 2020 möglich. Es bestehe keine Garantie, dass dann auf das bisher Erreichte aufgebaut werden könne.
Der Bundesrat erinnert auch an die Konsequenzen, die bei einem Abbruch drohen. Verhandlungen über ein Stromabkommen oder Abkommen in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wären nicht mehr möglich, schreibt er. Die EU will bekanntlich auch die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig anerkennen. Zudem warnt der Bundesrat vor Rechtsunsicherheiten bei der Aktualisierung bestehender Marktzugangsabkommen.
Knacknuss Flankierende Massnahmen
Das Verhandlungsergebnis, das die Regierung am Freitag veröffentlicht hat, ist inhaltlich bereits weitgehend bekannt. Bekannt ist auch, in welchen Punkten sich die Parteien nicht einigen konnten. Der wichtigste ungelöste Streitpunkt betrifft die Flankierenden Massnahmen. Brüssel hält den Schweizer Lohnschutz für unverhältnismässig und verlangt, dass die Schweiz innerhalb von drei Jahren die EU-Regeln übernimmt. Doch diese schützen Löhne und Arbeitsbedingungen nicht gleich gut wie das Schweizer Recht.
Die EU hat sich gemäss Bundesrat bereit erklärt, gewisse Flankierende Massnahmen vertraglich abzusichern. Die Voranmeldefrist von acht Tagen für Dienstleistungserbringer ...
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